Ehrenmitglied des ÖDK

Urkunde zur ernennung als Ehrenmitglied

Am letzten Wochenend (09./10.09.) nahm unser Obmann Erwin Schön, als Sportdirektor des JLV-Wien als dessen Vertreter an der Sitzung des Österreichischen Dan-Kollegiums (ÖDK) in St. Pölten/NÖ teil.

Es gab eine Menge zu besprechen. Am Samstag wurde fast die ganze Sitzungszeit über die neu geplante Ausbildungsordnung diskutiert. Es lag bereits ein überarbeiteter Entwurf vor, der aber nochmals detailliert besprochen und weitere Änderungen aufgenommen wurden.

Es wird künftig 6 grundlegende Ausbildungsstufen für Trainer*Innen geben:

  • Trainingsassistenz: für Judoka ab 14 Jahre (aber auch älter) und mindestens Grüngurt, die beim Training unterstützend die Aufsicht und Unterweisung begleiten. Das könnten auch Erwachsene aber auch Eltern sein.
  • Übungsleiter*In: für Judoka ab 15 Jahren und Braungurt, die eine umfangreichere Ausbildung erhalten und diese mit 16 Jahren abschließen können. Sie dürften auch ab 18 Jahre eigenständig das Training leiten.
  • Staatliche Instruktor*In: dafür ist eine abgeschlossene Übungsleiterausbildung und der 1. Dan erforderlich. Die Ausbildung erfolgt durch den ÖJV und die Bundessportakademie (BSPA).
  • Staatliche Trainer*In: hier ist die abeschlossene Instruktor*Innenausbildung und der 2. Dan gefordert. DieAusbildung erfolgt ebenfalls durch ÖJV und BSPA.
  • Diplomtrainer*In: die staatliche Trainer*Innenausbildung und der 2. Dan sind hier gefordert und die Ausbildung erfolgt wieder durch ÖJV und BSPA und ist für den Hochleistungssport gedacht.

Das Westentlichste jedoch wird die Trainerlizenz sein. Diese soll künftig alle 3 Jahre verlängert werden müssen und hierfür sind 2 Kurse erforderlich. Ein Kampfrichterkurs und eine Trainerfortbildung. Diese Lizenz wird Schrittweise eingeführt und ist mit gewissen Berechtigungen verbunden. Ein kurzer Bericht ist auch auf der Homepage des ÖJV zu finden.

Am Sonntag waren dann die ÖJV-Schülerregeln ein Schwerpunkt. Es gab unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Verboten und Einschränkungen, speziell an Techniken. Betroffen sind vorwiegen die Altersklassen U8 und U10, aber auch die U12, wenn auch weniger. So werden wohl künftig Techniken wie Tomoe-nage oder Sumi-gaeshi bei den U8 und U10 ebenfalls mit Shido bestraft, wie etwa der tiefe Seoi-nage oder Seoi-otoshi. Näheres wird noch folgen.

Am Ende der Sitzung gab es dann noch eine Ehrung. Erwin, der ja heuer seine Funktion als Prüfungsreferent nach fast 23 Jahren zurückgelegt hat, wurde bereits bei der Vorstandssitzung am 7. Juli wegen seiner Verdienste um den Judo-Sport zum Ehrenmitglied des ÖDK ernannt und jetzt wurde ihm die Urkunde (siehe Titelfoto) dazu offiziell überreicht. Wir gratulieren recht herzlich!