Noch im Jahr 1947, also unter der Eingliederung in den ÖAKV wurde ein sogenannter „Technischer Ausschuß” (der Vorläufer des heutigen Dan-Kollegiums) gebildet. Während der Vorstand die administrativen Tätigkeiten des Verbandes führte und diesen nach außen hin vertrat, also rechtsverbindliche Schritte setzen konnte, sollte dieser technische Ausschuß auf Grund der Fachkenntnis seiner Mitglieder die Rahmenbedingungen für die technisch-sportlichen Belange regeln und weitere Impulse für die qualitative Verbesserung des Judo auf dem Gebiete der Aus- und Weiterbildung von Sportlern und Trainern setzen. Mitglieder dieses Ausschusses waren Edmund Gabriel (Vorsitzender), Leopold Wunsch und Anton Hegenbart. 1949 bestand die „Dan-Kommission”, wie dieser Ausschuß auch genannt wurde, aus den Herren Edmund Gabriel, Prosper Buchelle und Franz Nimführ. 1951 übernahm Franz Nimführ die Funktion des technischen Obmannes und 1954 wurde Fritz Haiszan der Vorsitzende. Ihm standen die Herren Friedrich Lugstein und Erich Nicham zur Seite. Dieses Gremium arbeitete neue Bestimmungen für die Kyu-Prüfungen und die erste Wettkampfordnung aus. Außerdem initiierte es die Gründung des ÖDK. Die Gründungssitzung des „Österreichischen Dan-Kollegiums (ÖDK)” fand schließlich am 20. November 1954 statt und zum ersten Vorsitzenden (heute Technische Direktor) wurde Edmund Gabriel gewählt, der 1955 diese Funktion zurücklegte und 1957 zum Ehrenvorsitzenden gewählt wurde. Eine eigene Geschäftsordnung wurde beschlossen, die die Tätigkeit des ÖDK festlegt.